Kosten
Die Höhe des Honorars für die Leistungen der Heilpraktikerin/des Heilpraktikers kommt (soweit vor Behandlungsbeginn nicht abgesprochen) durch “praktiziertes Einverständnis” zustande.
Als Berechnungshilfe dient dabei die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die jedoch anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine verbindliche Gebührentaxe darstellt.
Unsere Behandlungen und Therapien rechnen wir auf Honorarbasis ab, fragen Sie uns gerne danach.
Wir als Praxis stellen Ihnen für unsere Behandlung auf Wunsch eine Rechnung aus, die Sie zunächst selbst in Bar begleichen müssen.
Ob Ihre Krankenversicherung die Kosten erstattet, ist abhängig von den jeweiligen Tarifen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Kosten in der Regel selber tragen, wenn sie keine privaten Zusatzversicherungen abgeschlossen haben. Auch dabei sind die Tarife am besten vor der Behandlung zu prüfen.
